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RECHTSVORBEIFAHREN AUF AUTOBAHNEN SOLL LEGALISIERT WERDEN

Nach dem National- hat nun auch der Ständerat Ja zum Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen gesagt. Die Strassenkapazität soll durch diese Massnahme um fünf bis zehn Prozent gesteigert werden. Der Spurwechsel bleibt aber weiterhin verboten.

Gemäss blick.ch überwies die kleine Kammer die Motion des Aargauer FDP-Nationalrats Thierry Burkart mit 30 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung an den Bundesrat. Dieser arbeitet nun eine Vorlage aus, die das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben soll. Das Verbot des Rechtsüberholens bleibt aber weiterhin bestehen.

 

 

Neu wird zwischen Überholen mit Spurwechsel und Vorbeifahren unterschieden. Für das Rechtsüberholen droht heute der Führerausweisentzug. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichts ist hingegen das Rechtsvorbeifahren unter gewissen Umständen zulässig, wenn die Kolonne auf dem linken Fahrstreifen dichter und langsamer ist.

 

 

Wie Motionär Burkart im Onlineportal sagte, hält die drohende Strafe und die komplizierte Regelung viele Autofahrer davon ab, rechts vorbeizufahren. Dadurch würden wertvolle Kapazitäten auf den Nationalstrassen vergeben. Nach Schätzungen könnte die Kapazität um fünf und zehn Prozent gesteigert werden, wenn das Rechtsvorbeifahren erlaubt wäre.

 

 

Der Bundesrat begrüsst den Vorstoss. Mit der Motion könne der Bundesrat Klarheit und Rechtssicherheit schaffen, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard laut blick.ch. Früher hatte die Regierung eine Lockerung des Regimes aus Sicherheitsbedenken abgelehnt.

 

 

Jetzt müssen noch Details geklärt werden. Denn der Unterschied zwischen Vorbeifahren und Überholen ist nicht immer offensichtlich. Wenn die Gesetzesanpassung zustande käme, wäre die Schweiz eines der ersten europäischen Länder, die das Rechtsvorbeifahren ausdrücklich erlaubt. (mb)

 


SCHWEIZER STRASSEN SIND NICHT FÜR ALLE VERKEHRSTEILNEHMER GLEICH SICHER

Der Strassenverkehr in der Schweiz gehört in vielerlei Hinsicht zu den sichersten der Welt. Das zeigt das Sicherheitsbarometer 2018 der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung. Dieses legt auch offen, wo Verbesserungspotenzial besteht: Fussgänger, Velofahrer und Kinder profitieren noch zu wenig von der Unfallprävention. Finanzielle Anreizsysteme wären ein möglicher Ansatz, um die Verkehrsicherheit zu erhöhen.

Immer weniger Tote und Schwerverletzte: Diese erfreuliche Entwicklung im Schweizer Strassenverkehr geht weiter, insbesondere für die Autofahrerinnen und Autofahrer. Dies zeigt das neue bfu-Sicherheitsbarometer. Auch im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz gut ab. Doch es gibt Schwachpunkte: Töfffahrer, Velofahrer und Fussgänger sind auf unseren Strassen gefährdeter als in mehreren vergleichbaren Ländern. Auch Kinder kommen bei Verkehrsunfällen in der Schweiz übermässig oft zu Schaden, gemessen an anderen europäischen Staaten.

 

 

Viele Präventionsstrategien werden in der Schweiz schon sehr gut umgesetzt. Das Niveau der Fahrausbildung und Nachschulungskurse ist hoch. Die gesetzlichen Vorschriften sind gut ausgestaltet. In manchen Bereichen könnte aber mehr kontrolliert werden. So ist die Schweiz etwa beim Fahren unter Alkoholeinfluss kein gutes Beispiel: 4 von 10 Autofahrern geben an, im letzten Jahr mindestens einmal alkoholisiert gefahren zu sein. Diesbezüglich steht die Schweiz innerhalb Europas schlecht da.

 

 

Hoffnungen setzt die bfu in finanzielle Anreizsysteme. Solche Präventionsinstrumente werden in der Schweiz noch zurückhaltend eingesetzt. Eine von vielen Möglichkeiten sind Versicherungsprämien, die das persönliche Fahrverhalten berücksichtigen. Auch reduzierte Motorfahrzeugsteuern für Autos mit guten Sicherheitssystemen – etwa Notbremsassistenten – erscheinen sinnvoll.

 

 

Wenn ein Unfall passiert, lassen sich tragische Folgen oft durch die richtigen Schutzmassnahmen vermeiden. Dazu gehören Sicherheitsgurte und Velohelme. Laut bfu-Sicherheitsbarometer schnallen sich 95 Prozent der Autolenkerinnen und -lenker in der Schweiz an. Bei den Rücksitzpassagieren sind es 84 Prozent; im mehrjährigen Vergleich werden es immer mehr.

 

 

Erstmals zeigt das Sicherheitsbarometer die Helmtragquote für E-Bikes: Auf schnellen E-Bikes, auf denen die Helmtragpflicht gilt, sind 83 Prozent der Lenkerinnen und Lenker mit Helm unterwegs, Tendenz steigend. Bei den weniger schnellen E-Bikes (ohne Helmobligatorium) stagniert der Wert bei 66 Prozent. Aus Sicht der Verkehrsteilnehmer ist dies zu wenig: Eine deutliche Mehrheit würde ein Velohelm-Obligatorium für alle E-Bikes befürworten. Auch bei gewöhnlichen Velos besteht Verbesserungspotenzial: 46 Prozent tragen einen Helm. Dieser Wert hat sich in letzter Zeit kaum verändert.

 

 

Das bfu-Sicherheitsbarometer beschreibt jährlich das Niveau der Verkehrssicherheit in der Schweiz und seine Entwicklung. Erstmals erschienen ist es 2017.

 

Der bfu-Sicherheitsbarometer

 


5,8 MILLIONEN MENSCHEN IN DER SCHWEIZ HABEN DAS AUTO-PERMIS

Rund 5,8 Millionen Personen in der Schweiz besassen 2017 einen Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B) – auf Probe oder unbefristet. Im Vergleich zu 2016 sind das rund 67’000 Personen oder gut ein Prozent mehr. Die Veränderungen in der Anzahl Inhaberinnen und der Inhaber von Führerausweisen werden durch Neulenkerinnen und Neulenker, durch den Umtausch von ausländischen zu Schweizer Führerausweisen sowie durch die Bevölkerungsentwicklung beeinflusst.

 

Unter den Inhaberinnen und Inhaber von Führerausweisen waren 46 Prozent Frauen und 54 Prozent Männer. Insgesamt besitzen 92 Prozent der ständigen männlichen Wohnbevölkerung ab 18 Jahren einen Führerausweis der Kategorie B; bei den Frauen waren es 76 Prozent.

 

Mit mehr als 2,3 Millionen Personen stellten im 2017 die 45- bis 64-Jährigen die grösste Gruppe unter den Inhaberinnen und Inhabern von Führerausweises für Personenwagen dar. Dies entspricht 97 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in dieser Altersgruppe. Die zweitgrösste Gruppe waren mit ca. 2 Millionen Personen die zwischen 25 und 44 Jährigen (87 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in dieser Altersgruppe), gefolgt von 1.1 Millionen Seniorinnen und Senioren im Alter von 65 Jahren oder älter (71 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in dieser Altersgruppe) sowie rund 400’000 jungen Erwachsenen zwischen 18 und 24 Jahren (58 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung in dieser Altersgruppe).

 

Rund 84’000 Personen haben im Jahr 2017 die praktische Führerprüfung der Kategorie B in der Schweiz erfolgreich absolviert und erhielten damit erstmals einen Führerausweis für Personenwagen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um 1505 Personen oder zwei Prozent. Der Hauptgrund dafür ist, dass 2017 weniger junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren einen Führerausweis erworben haben als 2016, hingegen wurden mehr Neulenkende gezählt, welche den Führerausweis nach dem 24. Geburtstag erworben haben.

 

Eine andere Entwicklung zeigte sich bei Personen, die erstmals einen Führerausweis für ein Kleinmotorrad oder Motorrad erworben haben. Die Anzahl der Neulenkerinnen und Neulenker hat leicht (um 1 Prozent) zugenommen. Die Zunahme ist in erster Linie auf männliche Neulenker im Alter zwischen 25 und 44 Jahren zurückzuführen.  (adm/eka)


HÖHERE ALTERSLIMITE FÜR VERKEHRSMEDIZINISCHE UNTERSUCHUNG

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Erhöhung der Alterslimite für die verkehrsmedizinische Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

Ab 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Analog dazu erhöht der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Diese Erhöhung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2019.

 

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat den Auftrag, mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür zu sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen.

 

Bis Ende Jahr muss nun noch das Informatiksystem auf Bundesebene angepasst werden, weil die Aufgebote zur Untersuchung zum grössten Teil automatisiert ablaufen. (adm/eka)

 


Sicher durch den Winter mit Buchsi Auto

Von Oktober bis Oster - Winterreifen frühzeitig aufziehen

"Von O bis O", also von Oktober bis Ostern, lautet ein vielzitierter Spruch, mit dem man die Winterreifen-Saison bezeichnet. Die meisten Auto Ratgeber weisen immer darauf hin, fast jeder Autofahrer kennt den Ausspruch und dennoch werden alle Jahre wieder viele Autofahrer urplötzlich aufs Glatteis geführt und geraten mit den Sommerreifen in Schlitterpartien beim ersten Schneefall. Wer die Winterreifen frühzeitig aufziehen lässt, erlebt später auch keine böse Überraschungen, falls der Winter mal wieder "völlig überraschend" eintritt - und das mitten im Dezember.

 

Sicherer Fahren - Gesetzliche Mindestprofiltiefe von Reifen zu wenig?

Für die Mindestprofiltiefe gibt das Gesetz eine klare Richtlinie vor: 1.6 mm sollen es sein, bei Sommer- und Winterreifen gleichermassen. Ab diesem Wert fahren Sie also nach rechtlicher Vorgabe, doch ist diese nicht immer die sicherste.

 

Experten empfehlen eine höhere Mindestprofiltiefe

Nach diversen Tests kommen Reifen-experten zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Mindestprofiltiefe nicht mehr annähernd das Maximum an Sicherheit für die Fahrer bietet. So verringert sich die Haftung bei Sommerreifen auf nasser Fahrbahn schon unter 3 mm Profiltiefe deutlich. Bei Winterreifen verschlechtert sich das Bremsverhalten auf Schnee bereits unter einer Profiltiefe von 4 mm. Diese zwei Werte werden entsprechend auch als Empfehlung gegeben:

Sommerreifen sollten ab einer Profiltiefe von 3 mm gewechselt werden, Winterreifen schon ab 4 mm.

 

Höhere Mindestprofiltiefe? - Ist es nur Geldschneiderei?

Natürlich liegt der Verdacht nahe, dass die Reifenbranche einheilig empfiehlt, die Autoreifen früher zu wechseln als gesetzlich nötig, um den eigenen Umsatz anzukurbeln. Denn schliesslich werden die Wechselintervalle der Reifen durch eine höhere Mindestprofiltiefe deutlich verkürzt. Allerdings sollte  man nicht vergessen, dass es ausschliesslich die Reifen sind, die Ihr Fahrzeug sicher in der Spur halten. Die gesetzlichen Mindestprofiltiefe sorgt im Übrigen nur für ein gewissen Mass an "Restsicherheit", von maximaler Sicherheit kann dabei keine Rede sein.

 

Mit dem Winterauto durch Europa - Winterreifen- und Schneekettenpflicht

Besonders das "Drei-Länder-Eck" mit Italien, Österreich und der Schweiz zieht abertausende Skiurlauber aus aller Welt an. Viele Eurooäer scheuen allerdings den teils beschwerlichen Autoweg durch die Berglandschaften und lassen ein gebrauchtes Winterauto den Dienst verrichten. Was neben einem soliden Wintergefährt aber besonders wichtig ist, sind die Winterbestimmungen der einzelnen Länder, sprich die Winterreifen- und Schneekettenpflicht.

 

Gebrauchtes Winterauto sicher durch die Schweiz bringen

Die Schweiz vertraut voll und ganz auf die Vernunft der Menschen und überlässt es mehr oder weniger jedem selbst, die Gefahren richtig einzuschätzen bzw. ihrerseits auf die Empfehlungen die zu vertrauen. Im Klartext: In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Winterreifen oder Schneekettenpflicht. Allerdings gibt es Strasse, die mit einem runden, blauen Schild darauf hinweisen, dass Schneeketten obligatorisch seien. Wer diese "Empfehlungen" ignoriert muss mit einem Bussgeld von 100 Franken rechnen, bei Gefährdung oder Unfall mit einem Strafverfahren.

 

Italien mit teilweiser Winterreifenpflicht

In Italien besteht eine Winterreifen- und Schneekettenpflicht nur nach Anordnung, das heisst bei aufgestellten Schildern oder aufgrund entsprechender Meldungen. Vorsicht ist allerdings in Bozen geboten sowie im Aostatal und auf der A22: hier besteht grundsätzlich Winterreifenpflicht

 

Mit dem Winterauto ohne Winterreifen nach Österreich - das kann teuer werden

In Österreich herrscht je nach Wetterlage Winterreifenpflicht zwischen dem 1. November und dem 5. April. Auf Strassen, die durchgehend mit Schnee oder Eis bedeckt sind, dürfen alternativ auch Schneeketten verwendet werden. Das Winterauto komplett ohne Winterausrüstung durch Österreich zu bewegen, kann teure Folgen haben und ein Bussgeld, je nach Schwere des Verstosses, von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

 

Unser Tipp: Sorgen Sie immer für eine angemessene Bereifung, ganz gleich in welchem Land. So sparen sie nicht nur Strafen, sondern mehr Sicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, für Ihre Insassen und für sich selbst.http://autokauf-ratgeber.ch/ 

 


Diesel oder Benzin?

 Noch vor wenigen Jahren galten Dieselmotoren als ziemlich «uncool». Kein Wunder: Ihr Klang und ihr Beschleunigungsvermögen erinnerten eher an einen Traktor als an einen Personenwagen. Und bevor der Motor überhaupt gestartet werden konnte, musste er erst vorgeglüht werden, oft gar die berüchtigte «Rudolf-Diesel-Minute» lang.

 

Diese Zeiten sind vorbei. Seit die Autoindustrie die Dieselmotoren weiterentwickelt hat, hört man das Schimpfwort «Heizöl­renner» immer seltener, die Selbstzündermotoren erfreuen sich wachsender Beliebtheit. In der Schweiz stieg der Anteil der neu in Verkehr gesetzten Dieselmodelle von fünf Prozent (1997) auf 32,5 Prozent (2007). Bei manch einem, der sich gegen einen Benziner entschieden hat, dürften wirtschaftliche Überlegungen den Kaufentscheid beeinflusst haben, denn Dieselmotoren verbrauchen bei vergleichbarer Leistung weniger Kraftstoff als Benziner. Aber bedeutet der Minderverbrauch auch eine Ersparnis im Betrieb?

 

 

MAN MUSS WEIT FAHREN, BIS ES RENTIERT

Drei Beispiele*: VW bietet das Kleinwagenmodell Polo sowohl als Benziner wie auch als Diesel an. Das Dieselmodell mit 1,8 Liter weniger Verbrauch pro 100 Kilometer ist 2238 Franken teurer. Legt man der Rechnung den durchschnittlichen Treibstoffpreis von 2007 zugrunde (Benzin: CHF 1.823, Diesel: CHF 2.055), so ist der Mehrpreis des Dieselgefährts erst nach 132'260 gefahrenen Kilometern amor­tisiert. Etwas kürzer ist die Amortisationsstrecke beim Mittelklassemodell BMW 118d: 92'838 Kilometer. Fazit: Von der Sparsamkeit des Dieselmotors können nur Vielfahrer auch wirtschaftlich profitieren. Wobei viel mitunter ziemlich viel werden kann. Beim Oberklassemodell Mercedes S 450 7G-Tronic – das entsprechende Dieselmodell kostet 11'600 Franken mehr – hat der Diesel diesen Preisnachteil durch Minderverbrauch erst nach 938'132 Kilometern wettgemacht.

 

ÖKOLOGISCHER GEWINNER: DIESEL

Der TCS empfiehlt beim Kaufentscheid folgende Faustregel: Wenn das Dieselmodell 500 Franken mehr kostet, sollte es um 1,5 Liter pro 100 Kilometer sparsamer sein als die vergleichbare Benzinversion. So macht es sich bei einer durchschnittlichen Fahrleistung von etwa 15'000 Kilometern pro Jahr bezahlt. Beträgt der Unterschied 1000 Franken, sollte man erst bei einer jährlichen Fahrleistung von 30'000 Kilometern zum Selbstzünder greifen. Und wenn Diesel an der Tanksäule 25 Rappen teurer ist als Benzin, lohnt sich der Dieselmotor kaum mehr.

Gründe, sich für einen Diesel zu entscheiden, gibt es trotzdem. Bei gleicher PS-Zahl hat man im Dieselfahrzeug den Eindruck, in einem kräftigeren Wagen zu sitzen. Dieselmotoren verfügen über ein höheres Drehmoment, die Spitzenleistung steht bereits ab einer tiefen Tourenzahl zur Verfügung.

Und vor allem: Moderne Dieselmotoren arbeiten ökologischer als Benziner. Sie stossen weniger CO2 aus. Und die Partikelfilter in Neufahrzeugen halten Russpartikel praktisch vollständig zurück. So schaffen es von den hier erwähnten Dieselmodellen alle in die Energieeffizienz-Klasse A, während es die besten Benziner, VW Polo und der BMW 118i, nur in die Klasse B schaffen. *Alle Zahlen aus «Verbrauchskatalog 2008» des TCS. www.beobachter.ch 

    


Die heimliche Nummer eins

Seit 40 Jahren ist der VW Golf in der Schweiz der Topseller. Diese Spitzenposition macht ihm der Skoda Octavia streitig – mit der Modellpflege mehr denn je.

Ist es so? Immer noch so? Dass der VW Golf das beliebteste Auto von Herrn und Frau Schweizer ist? Offiziell sind keine Zweifel angebracht: Der Topseller aus Wolfsburg hat seine Spitzenposition in unserem Land auch 2016 verteidigt, zum 41. Mal. Genau 11 988 Neuzulassungen zum Jahresende  – ein weiterer Rekordwert.

Doch Rekorde sind bekanntlich da, um gebrochen zu werden. Und wenn es einer in nächster Zeit schaffen kann, den ewigen Leader Golf in der Schweiz vom Thron zu stossen, dann ist es der Skoda Octavia. Schon im abgelaufenen Jahr war der «Golf aus Mlada Boleslav» nahe dran, seinen deutschen Konzernbruder zu übertreffen. Seit Sommer 2016 lag er in der Zulassungsstatistik  stets voran, Ende November sogar mit einem Plus von über 400 Einheiten. Doch zum Jahresende dürfte – so ist zu vermuten – eine grössere Zahl von Tageseinlösungen das Kopf-an-Kopf-Rennen nochmals zugunsten des Golfs gewendet haben. Mit offiziell gemeldeten 11 721 Immatrikulationen lag der Octavia per 31. Dezember plötzlich wieder um 267 Einheiten zurück.

Weltweiter Verkaufsrekord

Wen kümmerts? Bei Skoda Schweiz jedenfalls sieht man das pragmatisch, spricht von einer «Momentaufnahme», setzt aber natürlich zuversichtlich darauf, dass der Aufwärtstrend bei der tschechischen VW-Konzerntochter, nun schon seit 25 Jahren im Besitz der Wolfsburger, weiter anhält. Mit weltweit mehr als 1,1 Millionen ausgelieferten Fahrzeugen hat Skoda 2016 erneut einen Verkaufsrekord erzielt, das Wachstum betrug satte 6,8 Prozent. Und weil der Octavia mit 436 000 Einheiten dabei ein weiteres Mal der Überflieger war, bezeichnet ihn jetzt auch Bernhard Maier, der neue Vorstandschef, oft und gern als «das Herz der Marke».

Offensichtlich ins Herz geschlossen haben den Octavia auch viele Schweizer Skoda-Kunden, er ist für sie – wenn auch nicht offiziell, so doch heimlich – die Nummer eins. Dafür sprechen auch Fakten: Lange war er das meistverkaufte Allrad-Auto – neu ist es der VW Tiguan. Er ist das beliebteste Flottenfahrzeug im Land. Und, natürlich ist er der meistverkaufte Kombi.

Wobei: Meistverkaufter Kombi – das ist fast schon eine Untertreibung. Denn 99 Prozent, die beim Skoda-Händler einen Octavia ordern, wollten 2016 den für ein Kompaktmodell ziemlich grossen Kombi. Was den Schweizer Importeur zu einer in der Branche wohl einmaligen Massnahme veranlasst hat: Wer ab dem 3. März, wenn die frisch geliftete dritte Generation in den Handel kommt, die Limousine will, der muss dies speziell annoncieren – und viel Geld in die Hand nehmen. Denn den Octavia mit Fliessheck gibt es in der Schweiz künftig nur noch in der 230 PS starken Sport-Version RS. Und die ist mindestens 13 150 Franken teurer als der Basis-Kombi mit 115 PS ab 21 690 Franken.

Aus Sicht der Schweizer Kundschaft ist diese ganz auf sie zugeschnittene Verkaufsstrategie jedenfalls die überraschendste Neuerung. Klar, optisch hat der Octavia dazugewonnen. Er wirkt mit seinem neuen Vier-Augen-Gesicht qua Teilung der Scheinwerfer durch eine schmale Verblendung deutlich eleganter. Ansonsten setzt Skoda bei seinem Topseller weiterhin und konsequent auf das, was ihn so erfolgreich gemacht hat: auf sein beispielhaftes Preis-Leistungs-Verhältnis und sein unerreichtes Raumangebot. Kein anderes Fahrzeug im Kompaktsegment bietet jedenfalls mehr Innenraumlänge, mehr Knie- und mehr Kopffreiheit als der Octavia. Und selbstredend auch kein grösseres Ladevolumen. In fünfsitziger Konfiguration sind es beim Kombi 610 Liter, bei umgeklappter Rückbank 1740 Liter. Das schafft selbst der Mittelklasse-Audi A4 Avant nicht, an den der Tscheche mit seiner Länge von 4,66 Metern bis auf ­wenige Zentimeter herankommt.

Gleichauf mit VW

Und wie schaut es aus beim direkten Vergleich? Im Golf fährt man rund 40 Zentimeter kürzer, obwohl der Octavia auf der gleichen Plattform aufbaut wie der Konzernbruder. Er gilt aber nicht nur deshalb als «Baukasten-Golf» aus Mlada Boleslav, denn er basiert auch auf der gleichen Antriebstechnik und partizipiert überdies an fast allen relevanten Sicherheitsfeatures des Wolfsburgers. Technisch liegt Skoda dank der Baukasten-Strategie im Konzern längst gleichauf mit VW.

Dieses Jahr könnte es also eng werden für den Golf.(Tages-Anzeiger)